
GI NRW
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Carolin Schuchert
Lise-Meitner-Allee 11
44801 Bochum
+49 234 32 10178
carolin.schuchert(at)gi-nrw.de
Von einer kooperativen Promotion spricht man, wenn ein Promotionsverfahren in Kooperation zwischen einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule und einer Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführt wird und die Professorinnen und -professoren der FH/HAW als Betreuerinnen/Betreuer, Gutachterinnen/Gutachter und Prüferinnen/Prüfer im Promotionsverfahren mitwirken. I.d.R. erfolgt die wissenschaftliche Arbeit an einer FH/HAW.
Eine kooperative Promotion bietet durch den Einbezug einer FH/HAW zusätzliche Impulse und Perspektiven, den Einbezug der anwendungsorientierten Forschung, ein größeres Netzwerk und frühzeitige Kontakte zur Wirtschaft und Industrie und damit optimale Berufschancen.
Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen nach § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 erfüllt sein. Die Promotionsordnungen der Universitäten können den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen.
Im GI NRW arbeiteten mehrere Fachgruppen zu unterschiedlichen Themen interdisziplinär zusammen. Als Mitglied im GI NRW führen Sie als Doktorandin/Doktorand Ihre Promotion innerhalb einer Fachgruppe durch und stehen im engen Austausch mit mehreren anderen Doktorandinnen/Doktoranden und Professorinnen/Professoren, die im gleichen Themengebiet forschen.
Neben den Voraussetzungen nach § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 können die Promotionsordnungen der Universitäten den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Abschluss eines Fachhochschulstudiums einerseits und mit dem Abschluss eines Universitätsstudiums andererseits beim Zugang zum Promotionsstudium ist dabei jedoch nicht zulässig. Bei weiteren Fragen wird Sie das GI NRW beraten.
Sie können auch als Absolventin/Absolvent einer Universität kooperativ promovieren, wenn Sie Ihr Promotionsvorhaben in Kooperation mit einer FH/HAW durchführen, d.h. wenn eine Betreuerin/ein Betreuer im Prüfungsverfahren von der FH/HAW kommt. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion haben und eine Betreuerin/einen Betreuer an einer FH/HAW suchen, treten Sie bitte mit der Geschäftsführerin in Kontakt. Diese berät Sie gern und unterstützt Sie bei der Vermittlung.
Sie können auch kooperativ promovieren, wenn Sie bereits eine Betreuungsperson an einer Universität haben. Dies sollte jedoch in Rücksprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer geschehen und ist zudem davon abhängig, zu welchem Thema Sie promovieren und wie weit Ihre Arbeit fortgeschritten ist.
Grundsätzlich ist dies möglich, sollte jedoch in Rücksprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer geschehen und ist zudem davon abhängig, zu welchem Thema Sie promovieren und wie weit Ihre Arbeit fortgeschritten ist.
Eine kooperative Promotion ist nicht an Arbeitsverträge geknüpft. Entscheidend ist, dass Sie auch an einer FH/HAW eine Betreuungsperson haben, die als Betreuerin/Betreuer, Gutachterin/Gutachter und Prüferin/Prüfer im Promotionsverfahren eingebunden ist.
Da die FH/HAW in Nordrhein-Westfalen kein eigenes Promotionsrecht haben, wird der Doktorgrad ausschließlich von Universitäten oder promotionsberechtigten Hochschulen vergeben. Das bedeutet, dass eine Promotion in Nordrhein-Westfalen nicht ausschließlich an einer FH/HAW erfolgen kann, sondern in Kooperation mit einer Universität als kooperative Promotion durchgeführt wird.
Wenn Sie noch keine Betreuerin/keinen Betreuer an einer Universität gefunden haben und kooperativ am GI NRW promovieren möchten, treten Sie bitte in Kontakt mit der Geschäftsführerin. Diese wird Sie zunächst dabei unterstützen, eine Betreuungsperson innerhalb einer Fachgruppe des GI NRW zu finden, über die dann der Kontakt zu einer potentiellen Betreuungsperson an einer Universität hergestellt wird.
Die Betreuung der Promovierenden im GI NRW findet durch die Professorinnen und Professoren innerhalb der Fachgruppen statt. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion haben, treten Sie bitte in Kontakt mit der Geschäftsführerin, die Sie bei der Kontaktaufnahme mit einer thematischen Fachgruppe und Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson unterstützt.
Der Doktorgrad wird von der promotionsberechtigten Universität bzw. der von der Universität mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fakultät vergeben. Der akademische Grad „Doktor“ wird dabei um die jeweilige Fachrichtung ergänzt (z.B. Dr. rer. nat., Dr.-Ing. oder Dr. phil.). An einigen Universitäten wird alternativ auch der Ph.D. als akademischer Grad angeboten. Da FH/HAW in Nordrhein-Westfalen nicht promotionsberechtigt sind, erfolgt auch bei der kooperativen Promotion die Vergabe des Doktorgrades über die kooperierende Universität.
Ob Sie sich an beiden Hochschulen einschreiben müssen oder eine andere Form der Registrierung vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen FH/HAW und Universität ab. In jedem Fall sollten Sie sich frühestmöglich an der universitären Fakultät als Doktorandin/Doktorand annehmen lassen. Die Geschäftsführung kann Sie hierzu beraten.
Wenn Sie die Mitgliedschaftskriterien des GI NRW erfüllen, können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Fachgruppe stellen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Richtlinien zur Mitgliedschaft und den Seiten der entsprechenden Fachgruppe. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Die Mitgliedschaft im GI NRW bietet Ihnen einen strukturierten und kalkulierbaren Weg zur Promotion, einen hohen Qualitätsstandard im Promotionsverfahren, eine gute Betreuung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird bei der Koordinatorin/dem Koordinator, der Sprecherin/dem Sprecher der Fachgruppe oder in der Geschäftsstelle eingereicht. Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Monaten.
Der Ausschuss der jeweiligen Fachgruppe gibt ein Votum über die Aufnahme eines Mitglieds ab und leitete dieses an den Vorstand des GI NRW weiter. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und begründet Abweichungen vom Votum des Ausschusses.
Die Mitgliedschaft im GI NRW ist für Doktorandinnen und Doktoranden kostenlos. Ein Beitrag wird jeweils von den Mitgliedshochschulen erhoben.
Wenn Sie Absolventin/Absolvent und an einer kooperativen Promotion interessiert sind, können Sie auf Vorschlag einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, die oder der Mitglied des GI NRW ist, für die Dauer von max. einem Jahr Mitglied im GI NRW werden.
Wenn Sie nicht kooperativ promovieren möchten, können Sie nicht Mitglied im GI NRW werden.
Wenn Sie noch keine Betreuerin/keinen Betreuer an einer Universität gefunden haben und kooperativ am GI NRW promovieren möchten, treten Sie bitte in Kontakt mit der Geschäftsführerin. Diese wird Sie zunächst dabei unterstützen, eine Betreuungsperson innerhalb einer Fachgruppe des GI NRW zu finden, über die dann der Kontakt zu einer potentiellen Betreuungsperson an einer Universität hergestellt wird. Wenn Sie bereits eine Betreuungsperson an einer FH/HAW gefunden haben, die Mitglied im GI NRW ist, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Die angebotenen Veranstaltungen des GI NRW und der Fachgruppen sind in der Regel optional. In Ihrer Betreuungsvereinbarung werden Sie gemeinsam mit Ihren Betreuungspersonen festlegen, welche Veranstaltungen Sie benötigen und besuchen sollten.
Die Promotionsordnungen der Universitäten können den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Zudem können durch die Integration in ein Promotionsprogramm weitere Pflichtveranstaltungen hinzukommen. Eine gegenseitige Anerkennung von Leistungen, die an den FH/HAW, dem GI NRW und den Fachgruppen sowie an den Universitäten erworben werden, wird angestrebt.
Als Doktorandin oder Doktorand gilt die Mitglied im GI NRW für die Dauer Ihrer Promotionsphase. Als Absolventin/Absolvent dauert die Mitgliedschaft max. ein Jahr. Sollten Sie dann kooperativ promovieren, können Sie einen Antrag stellen und für die Dauer der Promotionsphase aufgenommen werden.
Sie können sich grundsätzlich erneut bewerben, sofern Sie die Mitgliedschaftskriterien des GI NRW erfüllen.
Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im GI NRW. Die Mitgliedschaft im GI NRW bietet Ihnen jedoch einen strukturierten und kalkulierbaren Weg zur Promotion, einen hohen Qualitätsstandard im Promotionsverfahren, eine gute Betreuung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.
Eine (kooperative) Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im GI NRW. Die Mitgliedschaft im GI NRW bietet Ihnen jedoch einen strukturierten und kalkulierbaren Weg zur Promotion, einen hohen Qualitätsstandard im Promotionsverfahren, eine gute Betreuung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie sich gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
Wenn Sie mittlerweile eine kooperative Promotion begonnen haben und durch ein professorales Mitglied oder assoziiertes professorales Mitglied im GI NRW betreut und begutachtet werden, können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft für die Dauer der Promotion stellen. Wenn Sie nicht durch ein professorales Mitglied oder assoziiertes professorales Mitglied im GI NRW betreut und begutachtet werden, können Sie Ihre Mitgliedschaft im GI NRW leider nicht verlängern.