
Koordination der Fachgruppe Digitalisierung
Linda Rustemeier, M.A.
Lise-Meitner-Allee 11
44801 Bochum
+49 234 32 10161
linda.rustemeier(at)gi-nrw.de
- Vorübergehender Aufnahmestopp - Möglichkeit der Registrierung -
Sehr geehrte Interessent*innen,
zum 01.10.19 ist die Änderung des Hochschulgesetzes in Kraft getreten, die eine Überführung des Graduierteninstituts in das Promotionskolleg NRW vorsieht. Da im Rahmen dieser Umstrukturierung eine Reihe von Maßnahmen erforderlich sind, die sich auch auf das Aufnahmeverfahren und die Mitgliedschaftskriterien beziehen, hat der Vorstand beschlossen, die Aufnahme neuer Mitglieder vorübergehend auszusetzen.
Auch ohne Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, an Veranstaltungen und Workshops teilzunehmen. Hierfür können Sie sich vorbehaltlich der formalen späteren Antragstellung und Prüfung durch den Empfehlungsausschuss der Fachgruppe und den Vorstand bei der Koordination der Fachgruppe registrieren lassen. Sie erhalten von uns Informationen zu Veranstaltungen und Aktivitäten und werden benachrichtigt, sobald die Aufnahme neuer Mitglieder wieder möglich ist.
Wir bitten um Verständnis für das Vorgehen und freuen uns auf Ihre Mitwirkung.
Die Richtlinie zur Mitgliedschaft mit den Mitgliedschaftskriterien finden Sie hier sowie die Geschäftsordnung der Fachgruppe Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft.
Wenn Sie professorales oder assoziiertes professorales Mitglied in der Fachgruppe "Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft" werden möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag, der folgende Unterlagen enthält:
Die Mitwirkung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern aus Universitäten in den Fachgruppen ist ausdrücklich erwünscht. Die Entscheidung über Ihre Aufnahme als Kooperationspartner bzw. -partnerin trifft die Fachgruppe. Es ist keine Antragstellung notwendig. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse den Sprecher der Fachgruppe, Prof. Dr. Rainer Herpers (rainer.herpers(at)h-brs.de).
Doktorandinnen und Doktoranden können auf Antrag für die Dauer der Promotionsphase als Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 67 HG erfüllen, von einem professoralen Mitglied oder assoziierten professoralen Mitglied des GI NRW betreut und begutachtet werden und ein Exposé über ihr Dissertationsvorhaben einreichen. Liegt zum Zeitpunkt der Beantragung der Mitgliedschaft noch kein belastbares Exposé vor, ist dieses innerhalb eines Jahres nachzureichen.
Wenn Sie Mitglied in der Fachgruppe "Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft" werden möchten, füllen Sie bitte diesen Antrag aus. Gegebenenfalls werden zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Informationen/Unterlagen erbeten.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft sowie anonymisiert für statistische Auswertungen genutzt. Mit der Beantragung einer Mitgliedschaft im GI NRW stimmen Sie der genannten Verwendung Ihrer Daten zu.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an die Koordinatorin der Fachgruppe Linda Rustemeier ([email protected]e). Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung, dass Sie den Antrag eingereicht haben und dass Sie der Datenverarbeitung zustimmen.
Auch eine Absolventin oder ein Absolvent einer Universität oder Fachhochschule, die oder der an einem kooperativen Promotionsverfahren interessiert ist und die Zugangsvoraussetzung zum Promotionsstudium im Sinne des § 67 Absatz 4 Hochschulgesetz erfüllt, kann für die Dauer von einem Jahr Mitglied als Promotionsinteressierte und Promotionsinteressierter im Graduierteninstitut werden. Wenn Sie für ein Jahr aufgenommen werden möchten, stellen einen schriftlichen Antrag, der folgende Unterlagen enthält:
Alle Anträge können per E-Mail oder postalisch bei der Koordinatorin der Fachgruppe Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft, Linda Rustemeier (linda.rustemeier(at)gi-nrw.de) oder der Geschäftsstelle eingereicht werden. Ihr Antrag wird an das entsprechende Auswahlgremium der Fachgruppe weitergeleitet. Auf der Basis des Votums des Auswahlgremiums der Fachgruppe entscheidet der Vorstand über Ihren Antrag. Sie erhalten spätestens drei Monate nach Antragstellung eine Rückmeldung.