
GI NRW
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Carolin Schuchert
Lise-Meitner-Allee 11
44801 Bochum
+49 234 32 10178
carolin.schuchert(at)gi-nrw.de
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über das Online-Portal des Graduierteninstituts NRW gestellt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Seiten der entsprechenden Fachgruppe. Es gibt keine Fristen, ein Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit gestellt werden.
Der enstprechende Ausschuss der Fachgruppe gibt ein Votum ab, welches die professorale oder assoziierte professorale Mitgliedschaft befürwortet oder ablehnt. Der Vorstand entscheidet zeitnah anhand der eingereichten Unterlagen und des Votums der Fachgruppe und informiert die/den Sprecher*in über das Ergebnis. Die/der Antragsteller*in wird ebenfalls informiert und erhält ein Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in die Fachgruppe oder ein Schreiben mit Ablehnung der Aufnahme.
Die Entscheidung über die Aufnahme von Universitätsprofessor*innen als Kooperationspartner*innen trifft die Fachgruppe.
Die Mitgliedschaft oder Kooperationspartnerschaft im GI NRW ist für Professor*innen kostenlos. Die Mitgliedsfachhochschulen dagegen entrichten jährlich einen Mitgliedsbeitrag.
Liegen die Voraussetzungen für eine professorale Mitgliedschaft nicht vor, kann der Vorstand unter Einbeziehung der fachwissenschaftlichen Bewertungen aus den Fachgruppen des Graduierteninstituts NRW einmalig eine Aufnahme als assoziierte*r Professor*in für die Dauer von fünf Jahren aussprechen. Sobald Sie die Kriterien für eine professorale Mitgliedschaft erfüllen, können Sie eine Überprüfung Ihres Status beantragen.
Wurden Sie weder als professorales noch als assoziiertes professorales Mitglied aufgenommen, können Sie sich nach Erfüllung der Mitgliedschaftskriterien erneut bewerben.
Leider können Sie im GI NRW ohne Promotion nicht Mitglied werden. Die Aufnahme in eine Fachgruppe als professorales oder assoziiertes professorales Mitglied ist nur mit Promotion möglich.
Wir beziehen uns bei der Definition der Drittmittel auf den § 71 des Hochschulgesetzes. Es werden kompetitiv eingeworbene Drittmittel angerechnet, auch aus bewilligten Projekten des Landes, sofern die Gelder nicht pauschal an die Hochschulen vergeben wurden. Als „kompetitiv eingeworben“ gilt ein von einem privaten Unternehmen, einer Organisation oder einem Verband ohne wettbewerbliche Ausschreibung vergebenes Forschungsprojekt nur dann, wenn es aufgrund der individuellen wissenschaftlichen Kompetenz an genau die Person oder das Team vergeben wurde.
Bei Konsortialprojekten wird nur der eigene Anteil an den Drittmitteln angegeben. Der eigene Anteil ergibt sich dabei bei gleichwertiger Beteiligung mehrerer Personen durch die Division der Gesamtsumme durch die Anzahl der antragstellenden Personen.
Projekte, die dem Lehrbereich zuzuordnen sind, können auf die Kriterien nicht angerechnet werden.
Grundsätzlich gilt bei Sachspenden, geldwerten Leistungen o.Ä., dass Belege beigebracht werden müssen, die die Summe, die Forschungsorientierung und die besondere Eignung der Empfängerin oder des Empfängers (Leistung, die der/dem jeweiligen Professor*in aufgrund der besonderen Qualifikation, Erfahrung und Ausrüstung gewährt wurde) belegen. ggf. ist hier eine Einzelprüfung notwendig.
Wird die geforderte Summe der eingeworbenen Drittmittel um nicht mehr als 10% unterschritten, kann dies durch besondere und über das in der Richtlinie mindestens nachzuweisende Maß hinausgehende Leistungen im Qualifikationsbereich Publikation ausgeglichen werden. Die Entscheidung hierüber treffen die Fachgruppen und der Vorstand.
In Abhängigkeit von der Fächerkultur können alternativ zu den begutachteten Publikationen andere wissenschaftliche Leistungen, z.B. eingeladene begutachtete Vorträge, Monographien oder wissenschaftliche Herausgebertätigkeiten, herangezogen werden. Eine Habilitation kann bis maximal fünf Jahre nach Abschluss als Erfüllung der Publikationsleistung angerechnet werden. Erteilte Patente können als Äquivalent für maximal ein Viertel der erforderlichen Publikationen angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber treffen die Fachgruppen und der Vorstand.
Wenn Sie Professor*in an einer Mitgliedhochschule sind, können Sie einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren als assoziiertes professorales Mitglied aufgenommen werden. Wenn Sie als assoziiertes Mitglied im Rahmen des GI NRW Promotionen betreuen und begutachten, werden Sie dabei von Mitgliedern begleitet.
Die Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch ist auch für Professor*innen aus Hochschulen möglich, die nicht Mitglied sind (Gaststatus). Die Entscheidung treffen die Fachgruppen.
Ohne die Unterstützung der Hochschulleitung ist die Mitgliedschaft in einer Fachgruppe im GI NRW nicht möglich.
Wenn Ihr Forschungsgebiet nicht in einer Fachgruppe vertreten ist, gibt es die Möglichkeit, das Thema in eine bereits bestehende Fachgruppe zu integrieren oder eine neue Fachgruppe zu initiieren. Bitte treten Sie in Kontakt mit der Geschäftsführerin. Hinweise zum Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Mitgliedschaft.
Als Professor*in einer privaten FH/HAW können Sie leider kein Mitglied werden. Die Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch ist auch für Professor*innen aus Hochschulen möglich, die nicht Mitglied sind (Gaststatus). Die Entscheidung darüber treffen die Fachgruppen.
Als Professor*in einer Fachhochschule außerhalb Nordrhein-Westfalens können Sie leider kein Mitglied werden. Die Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch ist auch für Professor*innen aus Hochschulen möglich, die nicht Mitglied sind (Gaststatus). Die Entscheidung darüber treffen die Fachgruppen.
Die Mitwirkung von Hochschullehrer*innen aus Universitäten in den Fachgruppen ist ausdrücklich erwünscht. Die Entscheidung über ihre Aufnahme als Kooperationspartner*innen treffen die Fachgruppen. Eine Mitgliedschaft ist jedoch nicht möglich. Bitte treten Sie bei Interesse in Kontakt mit der/dem Sprecher*in der entsprechenden Fachgruppe.
Die Mitwirkung von Hochschullehrer*innen aus Universitäten in den Fachgruppen ist ausdrücklich erwünscht. Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen FH/HAW und Universitäten liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über ihre Aufnahme als Kooperationspartner*innen treffen die Fachgruppen. Bitte treten Sie bei Interesse in Kontakt mit der/dem Sprecher*in der entsprechenden Fachgruppe.
Die Mitwirkung von Hochschullehrer*innen aus Universitäten in den Fachgruppen ist ausdrücklich erwünscht. Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen FH/HAW und Universitäten liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über ihre Aufnahme als Kooperationspartner*innen treffen die Fachgruppen. Bitte treten Sie bei Interesse in Kontakt mit der/dem Sprecher*in der entsprechenden Fachgruppe.