PK NRW
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Carolin Schuchert
Lise-Meitner-Allee 11
44801 Bochum
+49 234 32 10178
carolin.schuchert(at)gi-nrw.de
Von einer kooperativen Promotion spricht man, wenn ein Promotionsverfahren in Kooperation zwischen einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule und einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführt wird und die Professor*innen der HAW als Betreuer*innen, Gutachter*innen und Prüfer*innen im Promotionsverfahren mitwirken. I.d.R. erfolgt die wissenschaftliche Arbeit an einer HAW.
Eine kooperative Promotion bietet durch den Einbezug einer HAW zusätzliche Impulse und Perspektiven, den Einbezug der anwendungsorientierten Forschung, ein größeres Netzwerk und frühzeitige Kontakte zur Wirtschaft und Industrie und damit optimale Berufschancen.
Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen nach § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 erfüllt sein. Die Promotionsordnungen der Universitäten können den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen.
Im PK NRW arbeiteten mehrere Abteilungen zu unterschiedlichen Themen interdisziplinär zusammen. Als Mitglied im PK NRW führen Sie als Doktorand*in Ihre Promotion innerhalb einer Abteilung durch und stehen im engen Austausch mit mehreren anderen Doktorand*innen und Professor*innen, die im gleichen Themengebiet forschen.
Neben den Voraussetzungen nach § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 können die Promotionsordnungen der Universitäten den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerber*innen mit dem Abschluss eines Studiums einer Hochschule für angewandte Wissenschaften einerseits und mit dem Abschluss eines Universitätsstudiums andererseits beim Zugang zum Promotionsstudium ist dabei jedoch nicht zulässig. Bei weiteren Fragen wird Sie das PK NRW beraten.
Sie können auch als Absolvent*in einer Universität kooperativ promovieren, wenn Sie Ihr Promotionsvorhaben in Kooperation mit einer HAW durchführen, d.h. wenn ein*e Betreuer*in im Prüfungsverfahren von der HAW kommt. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion haben und eine*n Betreuer*in an einer HAW suchen, treten Sie bitte mit der Geschäftsführerin in Kontakt. Diese berät Sie gern und unterstützt Sie bei der Vermittlung.
Sie können auch kooperativ promovieren, wenn Sie bereits eine Betreuungsperson an einer Universität haben. Dies sollte jedoch in Rücksprache mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in geschehen und ist zudem davon abhängig, zu welchem Thema Sie promovieren und wie weit Ihre Arbeit fortgeschritten ist.
Grundsätzlich ist dies möglich, sollte jedoch in Rücksprache mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in geschehen und ist zudem davon abhängig, zu welchem Thema Sie promovieren und wie weit Ihre Arbeit fortgeschritten ist.
Eine kooperative Promotion ist nicht an Arbeitsverträge geknüpft. Entscheidend ist, dass Sie auch an einer HAW eine Betreuungsperson haben, die als Betreuer*in, Gutachter*in und Prüfer*in im Promotionsverfahren eingebunden ist.
Da die HAW in Nordrhein-Westfalen kein eigenes Promotionsrecht haben, wird der Doktorgrad ausschließlich von Universitäten oder promotionsberechtigten Hochschulen vergeben. Das bedeutet, dass eine Promotion in Nordrhein-Westfalen nicht ausschließlich an einer HAW erfolgen kann, sondern in Kooperation mit einer Universität als kooperative Promotion durchgeführt wird.
Wenn Sie noch keine*n Betreuer*in an einer Universität gefunden haben und kooperativ promovieren möchten, treten Sie bitte für eine Erstberatung in Kontakt mit den Graduierteneinrichtungen der Mitgliedshochschulen. Diese werden Sie zunächst dabei unterstützen, eine Betreuungsperson innerhalb einer HAW zu finden, über die dann der Kontakt zu einer potentiellen Betreuungsperson an einer Universität hergestellt wird.
Die Betreuung der Promovierenden im PK NRW findet durch die Professor*innen innerhalb der Abteilungen statt. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion haben, treten Sie bitte für eine Erstberatung in Kontakt mit den Graduierteneinrichtungen der Mitgliedshochschulen, die Sie bei der Kontaktaufnahme mit einer thematischen Abteilung und Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson unterstützt.
Der Doktorgrad wird von der promotionsberechtigten Universität bzw. der von der Universität mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fakultät vergeben. Der akademische Grad „Doktor“ wird dabei um die jeweilige Fachrichtung ergänzt (z.B. Dr. rer. nat., Dr.-Ing. oder Dr. phil.). An einigen Universitäten wird alternativ auch der Ph.D. als akademischer Grad angeboten. Da HAW in Nordrhein-Westfalen nicht promotionsberechtigt sind, erfolgt auch bei der kooperativen Promotion die Vergabe des Doktorgrades über die kooperierende Universität.
Ob Sie sich an beiden Hochschulen einschreiben müssen oder eine andere Form der Registrierung vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen HAW und Universität ab. In jedem Fall sollten Sie sich frühestmöglich an der universitären Fakultät als Doktorand*in annehmen lassen. Die Geschäftsführung kann Sie hierzu beraten.
Wenn Sie die Mitgliedschaftskriterien des PK NRW erfüllen, können Sie über das Online-Portal des Promotionskollegs NRW einen Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW und einer Abteilung stellen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Mitgliederordnung und den Seiten der entsprechenden Abteilungen. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Die Mitgliedschaft im PK NRW bietet Ihnen einen strukturierten und kalkulierbaren Weg zur Promotion, einen hohen Qualitätsstandard im Promotionsverfahren, eine gute Betreuung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über das Online-Portal des Promotionkollegs NRW gestellt und an das Auswahlgremium der jeweiligen Abteilung weitergeleitet. Anschließend entscheidet der Vorstand. Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Monaten.
Der Ausschuss der jeweiligen Abteilung gibt ein Votum über die Aufnahme eines Mitglieds ab und leitet dieses an den Vorstand des PK NRW weiter. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und begründet Abweichungen vom Votum des Ausschusses.
Die Mitgliedschaft im PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos. Ein Beitrag wird jeweils von den Mitgliedshochschulen erhoben.
Wenn Sie nicht kooperativ promovieren möchten, können Sie nicht Mitglied im PK NRW werden.
Wenn Sie noch keine*n Betreuer*in an einer Universität gefunden haben und kooperativ am PK NRW promovieren möchten, treten Sie bitte in Kontakt mit der Geschäftsführerin. Diese wird Sie zunächst dabei unterstützen, eine Betreuungsperson innerhalb einer Abteilung des PK NRW zu finden, über die dann der Kontakt zu einer potentiellen Betreuungsperson an einer Universität hergestellt wird. Wenn Sie bereits eine Betreuungsperson an einer HAW gefunden haben, die Mitglied im PK NRW ist, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Die angebotenen Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilung sind in der Regel optional. In Ihrer Betreuungsvereinbarung werden Sie gemeinsam mit Ihren Betreuungspersonen festlegen, welche Veranstaltungen Sie benötigen und besuchen sollten.
Die Promotionsordnungen der Universitäten können den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Zudem können durch die Integration in ein Promotionsprogramm weitere Pflichtveranstaltungen hinzukommen. Eine gegenseitige Anerkennung von Leistungen, die an den HAW, dem PK NRW und den Abteilungen sowie an den Universitäten erworben werden, wird angestrebt.
Als Doktorand*in gilt die Mitgliedschaft im PK NRW für die Dauer Ihrer Promotionsphase.
Sie können sich grundsätzlich erneut bewerben, sofern Sie die Mitgliedschaftskriterien des PK NRW erfüllen.
Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Die Mitgliedschaft im PK NRW bietet Ihnen jedoch einen strukturierten und kalkulierbaren Weg zur Promotion, einen hohen Qualitätsstandard im Promotionsverfahren, eine gute Betreuung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.
Eine (kooperative) Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Die Mitgliedschaft im PK NRW bietet Ihnen jedoch einen strukturierten und kalkulierbaren Weg zur Promotion, einen hohen Qualitätsstandard im Promotionsverfahren, eine gute Betreuung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie sich gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.