PK NRW
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Carolin Schuchert
Lise-Meitner-Allee 11
44801 Bochum
+49 234 32 10178
carolin.schuchert(at)gi-nrw.de
Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen haben über §§ 67 und 67a HG das Recht auf kooperative Promotionen. Hierzu ist die Kooperation mit Universitäten Voraussetzung. Der Doktorgrad kann jedoch ausschließlich von Universitäten oder promotionsberechtigten Hochschulen vergeben werden. Um dem wissenschaftlichen Nachwuchs der HAW die Perspektive einer Promotion zu ermöglichen, arbeiten die HAW mit Universitäten oder promotionsberechtigten Hochschulen zusammen.
Von einer kooperativen Promotion spricht man daher, wenn ein Promotionsverfahren in Kooperation zwischen einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule und einer HAW durchgeführt wird. Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt dabei i.d.R. an der HAW. Dabei schaffen die Universitäten und promotionsberechtigten Hochschulen die Möglichkeit, dass Professor*innen der HAW als Betreuer*innen, Gutachter*innen und Prüfer*innen im Promotionsverfahren gleichberechtigt mitwirken.
Ein Entwicklungsschritt der Kooperation von Universitäten mit HAW wurde durch die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Handhabung der kooperativen Promotion gemacht, die am 13.05.2015 verabschiedet wurde. Hierin verpflichten sich die Universitäten zu einer systematischen Institutionalisierung der Zusammenarbeit mit HAW und in ihren Promotionsordnungen zur Schaffung von diskriminierungsfreie Regelungen für die Promotionsberechtigung von HAW-Absolvent*innen und die Prüfungsberechtigung für Professor*innen und der HAW.
Die kooperative Promotion bietet folgende Vorteile: